Rechtswidrig entlassene Arbeitnehmer haben für die Zeit bis zur Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder bei einer anschließenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine Urlaubsabgeltung. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden (C-762/18; C-37/19). Der Zeitraum zwischen der rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme der Beschäftigung sei einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleichzustellen. Was war geschehen? Eine Schulangestellte …