EuGH: Arbeitnehmer behalten ihren Urlaubsanspruch für die Zeit einer rechtswidrigen Entlassung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Rechts­wid­rig ent­las­se­ne Ar­beit­neh­mer haben für die Zeit bis zur Wie­der­auf­nah­me ihrer Be­schäf­ti­gung An­spruch auf be­zahl­ten Jah­res­ur­laub oder bei einer an­schlie­ßen­den Be­en­di­gung des  Ar­beits­ver­hält­nis­ses auf eine Ur­laubs­ab­gel­tung. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof (EuGH) mit Ur­teil vom 25.06.2020 ent­schie­den (C-762/18; C-37/19). Der Zeit­raum zwi­schen der rechts­wid­ri­gen Ent­las­sung und der Wie­der­auf­nah­me der Be­schäf­ti­gung sei einem tat­säch­li­chen Ar­beits­zeit­raum gleich­zu­stel­len. Was war geschehen? Eine Schulangestellte …