Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Kündigung eines Berufsschullehrers wegen Corona-Leugnens, Missachtung der Corona-Schutzmaßnahmen und Vergleichen mit der Nazidiktatur als rechtmäßig bestätigt (Urteil vom 09.11.2021 – 9 Ca 163/21). Der Mann habe sich trotz (hier nicht erforderlicher) Abmahnung uneinsichtig gezeigt, sodass zu befürchten sei, dass er im Fall einer Rückkehr an den Arbeitsplatz mit seinem Verhalten fortfahre. Was war geschehen? Die …