BAG: Arbeitnehmereigenschaft von “Crowdworkern” ist möglich

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Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Croudsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann nach einem Urteil des BAG vom 1.12.2020 (Az. 9 AZR 102/20) ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Was war geschehen? Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und …

LAG München: Ein Crowdworker ist kein Arbeitnehmer

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Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis (LAG München, Urteil vom 4.12.2019 – 8 Sa 146/19). Was war geschehen? Das LAG München hat entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten – dem Betreiber einer Internetplattform – kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller …