LSG Bayern: Psychische Erkrankungen durch Stress sind keine Berufskrankheiten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 27.04.2018 (Az. L 3 U 233/15) sind psychische Erkrankungen, die auf Stress zurückzuführen sind, keine Berufskrankheiten, da nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden könne, ohne Weiteres eine Berufskrankheit sei. Vielmehr müsse die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen. Hierfür fehle es bei Erkrankungen, die …