Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters bei einem Paketzustellunternehmen, der Ende März 2020 einen Liter Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro und eine Handtuchrolle aus den Waschräumen entwendet hatte, ist rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.01.2021 (Az. 5 Sa 483/20). Es liege ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Zum damaligen Zeitpunkt sei Desinfektionsmittel Mangelware gewesen. …