BSG: DRK-Helfer sind bei gegenseitigen Freundschaftsbesuchen unfallversichert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 8.12.2022 entschieden (Az. B 2 U 14/20 R). Der Fall Der Kläger ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins, der seit 25 Jahren eine Freundschaft mit einem anderen DRK-Ortsverein pflegt. Die Mitglieder …