LAG Düsseldorf: Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO

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Eine Ent­schä­di­gung nach Art. 82 DS-GVO setzt eine gegen die Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung ver­sto­ßen­de Da­ten­ver­ar­bei­tung vor­aus. Eine bloße Ver­zö­ge­rung oder an­fäng­li­che Un­voll­stän­dig­keit der Aus­kunft reicht für eine Geld­ent­schä­di­gung nicht aus, ent­schied das LAG Düs­sel­dorf am 28.11.2023 (3 Sa 285/23).

BAG: Betriebsratsvorsitzender kann als Datenschutzbeauftragter abberufen werden

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Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber nach einem Urteil des BAG vom 06.06.2023 (9 AZR 383/19) in aller Regel dazu, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24.05.2018 gültigen Fassung (a.F.) zu widerrufen.

BAG befragt den EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten

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Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 27.4.2021 (Az. 9 AZR 383/19 (A)) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich hier.

BSG: Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne elektronische Gesundheitskarte

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Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 20.01.2021 entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis (“Krankenschein”) verlangen können (Az. B 1 KR 7/20 R, B 1 KR 15/20 R). Die Kläger hatten geltend gemacht, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf, sensible Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Das BSG …

Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung durch den Arbeitgeber?

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Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.8.2018 (Az. 2 AZR 133/18) nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Was war geschehen? Die Klägerin war in einem vormals von dem …