Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Dies entschied in seinem Urteil vom 18.10.2023 (L 4 SO 180/21) der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Sachverhalt Ein Fachjournalist …
ArbG Bonn: Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im HomeOffice nach einem Urteil des ArbG Bonn vom 11.05.2022 (Az. 2 Ca 93/22) nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Was war geschehen? Der Kläger ist eine bei dem Arbeitgeber vertretene Arbeitnehmervereinigung. Der Arbeitgeber gewährt den bei ihm vertretenen Arbeitnehmervereinigungen die …
LAG Köln: Den Absender einer E-Mail trifft die volle Beweislast für deren Zugang
Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nach einem Urteil des LAG Köln vom 11.1.2022 (4 Sa 315/21) keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Was war geschehen? Strittig war die Verpflichtung des Klägers, …