Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe nur unter engen Voraussetzungen!

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Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Wer …

Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege sind unfallversichert

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Um in der aktuellen Krise insbesondere das Personal in Krankenhäusern und im hausärztlichen Bereich zu entlasten, werden nun pensionierte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Medizinstudenten und -studentinnen um Unterstützung gebeten. Einige haben bereits ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Vor diesem Hintergrund weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen darauf hin: Wer unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig wird, …