BVerwG: Kindertagesstätte mit Haupt- und Nebenstelle hat im Einzelfall einen Anspruch auf eine einheitliche Betriebserlaubnis

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Kindertagesstätte, die nach der Konzeption ihres Trägers räumlich dezentral in Form einer Hauptstelle und einer in einem Nachbarort gelegenen Nebenstelle betrieben werden soll, kann als eine Einrichtung i.S.d. Kinder- und Jugendhilferechts Gegenstand einer einheitlichen Betriebserlaubnis sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 24.08.2017 entschieden (Az.: 5 C 1.16). Sachverhalt Die klagende Kirchengemeinde war zunächst Trägerin einer viergruppigen Kindertagesstätte …