BEM-Verfahren kann einvernehmlich vorzeitig beendet werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein nicht zum Abschluss gebrachtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann einer krankheitsbedingten Kündigung dann nicht entgegenstehen, wenn es einvernehmlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzeitig beendet wurde. Allerdings muss dafür nach einem Urteil des LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.05.2022, Az. 14 Sa 825/21) der Arbeitnehmer die notwendigen Kenntnisse über das BEM-Verfahren besitzen, um beurteilen zu können, ob es beendet oder fortgesetzt werden …