LSG Niedersachsen-Bremen: Ein E-Roller ist kein Rollstuhlersatz

Joachim Schwede Archiv, Sozialrecht Leave a Comment

Ein Elek­trorol­ler ist im Ge­gen­satz zu einem Elek­troroll­stuhl kein Hilfs­mit­tel der Ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Viel­mehr han­delt es sich um ein nicht für Be­hin­der­te kon­zi­pier­tes Frei­zeit­ge­rät und damit um einen Ge­brauchs­ge­gen­stand des täg­li­chen Le­bens. Er ist nicht für me­di­zi­ni­sche Funk­tio­nen kon­zi­piert und fällt des­we­gen nicht in die Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­kas­se fällt. Dies hat das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men mit Beschluss vom 28.08.2020  (Az. L …