Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 5.12.2023 entschieden (B 2 U 10/21 R).
LSG Thüringen: Grenzen des Unfallversicherungsschutzes eines Elternbeiratsmitglieds eines kommunalen Kindergartens
Ein Elternbeiratsmitglied eines kommunalen Kindergartens steht nach einem Urteil des LSG Thüringen vom 30.4.2021 (Az. L 1 U 682/20) während des Zusägens von Holzscheiben auf seinem privaten Grundstück auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihm diese Aufgabe in einer Elternbeiratssitzung zur konkreten Planung eines vom Kindergarten organisierten Weihnachtsmarktes auferlegt wurde. Auch ein Versicherungsschutz als „Wie-Beschäftigter“ scheidet …
AG München: Kritischer Aufruf eines Elternbeirats rechtfertigt nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags mit der Kita
Verschickt der Elternbeiratsvorsitzende eines Kindergartens an sämtliche Eltern einen kritischen Elternbrief, in dem er diese auffordert, bei künftigen Problemen neben der Geschäftsführung des Kindergartens auch die Gemeindeverwaltung zu informieren, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags für sein Kind. Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) München gerade Aufgabe des Elternbeirats, als Mittler zwischen Elternschaft und Träger, Kritikpunkte weiterzugeben (Urteil …