BAG: Entgeltgleichheit von Leiharbeitnehmern – eine Abweichung durch den Tarifvertrag ist möglich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung – nach § 8 II AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss (Urteil vom 31.05.2023 …