SG Düsseldorf: Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine 27-jährige Wuppertalerin war mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit einem E-Zigaretten-Akku vor dem SG Düsseldorf erfolglos (Urteil vom 15.10.2019, Az. S 6 U 491/16). Was war geschehen? Zu der beruflichen Tätigkeit der Klägerin gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit. Nach dem morgendlichen Aufschließen der …