Ein Kita-Platz kann trotz gesetzlichen Anspruchs nicht im Eilverfahren durchgesetzt werden, wenn der Anspruch mangels Kapazität nicht erfüllbar ist. An die Stelle des primären Anspruchs trete dann ein Aufwendungsersatzanspruch für eine selbstbeschaffte Kinderbetreuung (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2018 – VG 18 L 43.18). Das VG erläutert, dass der Antragsteller zwar nach dem SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen …