Wer von der Polizei zwecks Ermittlung einer Ordnungswidrigkeit um Auskunft ersucht wird, wer der Verantwortliche für die Einhaltung von Vorschriften zur Gefahrgüterbeförderung ist, kann die Angabe der Daten verweigern, wenn er selbst oder ein naher Angehöriger diese Aufgabe innehat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob eine anderslautende Entscheidung auf (Beschluss vom 25.01.2022, Az. 2 BvR 2462/18) und betonte, dass niemand genötigt werden …