Vorsicht beim Kindergeld an Volljährige: Leichtfertige Steuerverkürzung des Kindergeldempfängers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Joachim Schwede Archiv 1 Kommentar

Der Kindergeldberechtigte begeht nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 24.4.2020 (Az. 2 K 184/18) eine  so genannte “leichtfertige Steuerverkürzung” (§ 378 AO), wenn er den Abbruch der Berufsausbildung seines mit ihm in einem Haushalt lebenden volljährigen Kindes der Familienkasse entgegen § 68 EStG nicht mitteilt und deshalb weiterhin Kindergeld bezieht. Der Rückforderung des hierbei zuviel gezahlten Kindergelds steht nach …