Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (Urteil vom 21.3.2023, Az. L 3 U 66/21). Dazu schreibt RA Joachim Schwede: “Wichtig ist vor allem der Hinweis des Landessozialgerichts, dass der Umstand, dass im Betrieb für die Teilnahme am …

SG Dortmund: Bei der Teilnahme an einem Firmenlauf besteht kein Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung

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Stürzt ein Beschäftigter bei der Teilnahme an einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf, hat er keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Urteil des SG Dortmund vom 4.2.2020, Az. S 17 U 237/18). Was war geschehen? Die Klägerin, eine Jobcenter-Mitarbeiterin, nahm zusammen mit 80 Arbeitskollegen an einem Firmenlauf mit insgesamt 10.000 Menschen teil, der von …