Schädigung durch eine medizinische Untersuchung als Folge eines Arbeitsunfalls

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Gesundheitsschäden, die durch eine vom Durchgangsarzt oder Versicherungsträger veranlasste Untersuchung wegen eines Arbeitsunfalls verursacht sind, sind nach einem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 16.12.2021, Az. L 6 U 5/17) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch wenn die Untersuchung nicht erforderlich war.