Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 ( Az. B 2 U 13/19 R) im Fall einer 17-Jährigen, die sich während eines Freiwilligem Sozialen Jahrs (FSJ) beim Hüpfkissen-Springen in der Freizeit schwer verletzt hatte, einen Arbeitsunfall bejaht. Der Unfall hatte sich am Rande eines FSJ-Einführungsseminars ereignet. Die Jugendliche war neben dem Hüpfkissen gelandet, nachdem andere Teilnehmer sie in die Luft katapultiert hatten. …