Der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz – Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ umschreibt immer noch treffend die klare Abgrenzung zwischen Frei- und Arbeitszeit, die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet wird. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 27.9.2022, Az. 1 Sa 39 öD/22) setzt nun auch klare Grenzen, was die – u.a. digitale – Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit angeht. RA Joachim Schwede …