BAG: Kein Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos durch Freistellung in gerichtlichem Vergleich

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt nach einem Urteil die des BAG vom 20.11.2019 (5 AZR 578/18) die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich …