Fürsorgepflichtverletzung bei geltend gemachtem „Mobbing“

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren, insbesondere durch Vorgesetzte, zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 28.3.2023, Az. 2 C 6.21).