Das Verfahren auf Zulassung des Volksbegehrens über die gebührenfreien Kitas ist vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg erfolglos geblieben. Da der Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit der Landesverfassung nicht vereinbar sei, sei dieses unzulässig (Urteil vom 18.05.2020, Az. 1 GR 24/19). Zum einen verstoße der Entwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Zum anderen sei er unklar, widersprüchlich und daher nicht als Abstimmungsgrundlage für die …