ArbG Siegburg: Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach einem Urteil des ArbG Siegburg vom 17.03.2022 (Az. 5 Ca 1849/21) dann gerechtfertigt sein. Was war geschehen? Der 24-jährige Kläger war bei der Beklagten Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer. Der Kläger fiel …