Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht nach einer Mitteilung des BMAS kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern. Bis dahin sind alle Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin vollumfänglich anzuwenden. Weitere Verpflichtungen für Arbeitgeber? Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher von Seiten des Ministeriums aufgefordert, das Infektionsgeschehen …