SG Frankfurt a.M.: Das Jobcenter muss die Kosten für einen Corona-Test nicht übernehmen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Jobcenter muss nach einem Beschluss des Sozialgerichts (SG) Frankfurt a.M. vom 26.3.2020 (Az.: S 16 AS 373/20 ER) die Kosten für einen Corona-Test nicht bezahlen. Nach der Entscheidung sei vielmehr die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Außerdem entschieden die Richter, dass sich aus der Corona-Krise kein Mehrbedarf für Verbrauchsgüter und Lebensmittel ergibt Was war geschehen? Der 45-jährige Antragsteller bezieht Grundsicherungsleistungen (sog. “Hartz …