Kündigung wegen einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe ist rechtmäßig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Nach einem Urteil des LAG Hessen vom 21.11.2017 (Az.: 8 Sa 146/17) kann ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigen, der eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann. Ein Vergleich mit dem gesetzlich geregelten Ruhen eines Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit sei nicht gerechtfertigt, da dies dem Schutz der …