Haftungsprivilegierung des SGB VII sperrt auch ein Hinterbliebenengeld

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt auch die Ansprüche auf ein Hinterbliebenengeld nach § 844 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun diese lange umstrittene Frage entschieden und grenzt sie damit von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab (Urteil vom 08.02.2022, Az. 6 ZR 3/21). Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit …