Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker ist kein Arbeitsunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Sturz vor Ar­beits­be­ginn auf dem Weg zum Ge­schäft eines Hör­ge­räte­akus­ti­kers, um Er­satz­bat­te­ri­en zu kau­fen, steht nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 10.02.2022, Az. L 3 U 148/20) nicht unter dem Schutz der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Daran än­de­re auch eine ver­trag­li­che Ne­ben­ab­re­de mit dem Arbeitgeber nichts, die Beschäftigte zum Tra­gen eines Hör­ge­räts ver­pflich­te.