Der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII entfällt nach einem Urteil des LAG Nürnberg nicht schon dann, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln (hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeuges) gewollt war, sondern nur dann, wenn auch der Gesundheitsschaden (hier ein sog. Tinnitus) für den Fall seines Eintritts gewollt war, also mindestens gebilligt, jedenfalls aber in Kauf …
Wann ist Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm berufsbedingt?
Eine 14-monatige Tätigkeit im sog. „Groundhandling“ von Hubschraubern reicht nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20) selbst bei einer erhöhten Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens aus. Das LSG verwies dazu auf die fachmedizinischen „Königsteiner Empfehlungen“.