Keine Haftung für einen Hörschaden durch ein Signalhorn

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Der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII entfällt nach einem Urteil des LAG Nürnberg nicht schon dann, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln (hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeuges) gewollt war, sondern nur dann, wenn auch der Gesundheitsschaden (hier ein sog. Tinnitus) für den Fall seines Eintritts gewollt war, also mindestens gebilligt, jedenfalls aber in Kauf …

Wann ist Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm berufsbedingt?

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Eine 14-mo­na­ti­ge Tä­tig­keit im sog. „Ground­hand­ling“ von Hub­schrau­bern reicht nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20) selbst bei einer er­höh­ten Lärm­be­las­tung nicht zur An­er­ken­nung eines be­ruf­li­chen Hör­scha­dens aus. Das LSG verwies dazu auf die fach­me­di­zi­ni­schen “Kö­nig­stei­ner Emp­feh­lun­gen”.