Wann ist Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm berufsbedingt?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine 14-mo­na­ti­ge Tä­tig­keit im sog. „Ground­hand­ling“ von Hub­schrau­bern reicht nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20) selbst bei einer er­höh­ten Lärm­be­las­tung nicht zur An­er­ken­nung eines be­ruf­li­chen Hör­scha­dens aus. Das LSG verwies dazu auf die fach­me­di­zi­ni­schen “Kö­nig­stei­ner Emp­feh­lun­gen”.