Initiativrecht für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung liegt beim Betriebsrat

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Das LAG München hat im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 13.09.2022  zu einer gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung entschieden, dass der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen kann, wie die Arbeitszeiten erfasst werden (Beschluss vom 22.05.2023 – 4 TaBV 24/23). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Spätestens seit der Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung steht das …

BAG: Trotz Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers kein Initiativrecht des Betriebsrats

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Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21). Schon aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § …