LSG Hessen: Hundeführer und Treiber sind während einer Gesellschaftsjagd nicht gesetzlich unfallversichert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind, unterliegen nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders als Beschäftigte seien solche Jagdgäste nicht weisungsgebunden und gehen mit ihrer Teilnahme vordergründig dem eigenen privaten Interesse am Jagdgeschehen nach (LSG Hessen, Urteil vom 10.12.2019 – L 3 U 45/17). Was war geschehen? Ein Mann mit Jagderlaubnis nahm auf Einladung der Forstverwaltung als …