“JobRad-Modelle” sind zunehmend verbreitet. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat nun in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterliegt, wenn er ein solches Fahrrad außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung mit dem Arbeitgeber zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt (Urteil vom 21.10.2021 – L 1 U 779/21).