LSG Niedersachsen-Bremen: Laser-Epilation bei starker Beinbehaarung ist keine Kassenleistung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 29.10.2019 (L 4 KR 457/16) entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Was war geschehen? Geklagt hatten zwei Geschwister aus dem Umland von Bremen. Das damals 17-jährige Mädchen und ihr ein Jahr jüngerer Bruder leiden an ausgeprägtem Haarwuchs an den Beinen (med.: Hypertrichose). Mit Unterstützung …