(Unwirksame) AGB in KiTa-Betreuungsverträgen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Auch wer sein Kind schon nach einer 10-tägigen Eingewöhnungszeit wieder aus der KiTta herausnimmt, ist an ein formularvertraglich vorgesehenes Kündigungsrecht von zwei Monaten gebunden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 18.2.2016 (BGH NJW 2016, 1578) entschieden. Weitere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kinderkrippenbetreibers befand der BGH im Rahmen dieser Entscheidung dagegen für unwirksam, u.a. die Verpflichtung …