Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 29.4.2019 (Az. 7 B 10490/19.OVG). Was war geschehen? Der Arab Nil-Rhein Verein erhielt im Jahr 2008 die Erlaubnis für den Betrieb des Al Nur-Kindergartens. Dabei wurde ihm die Auflage erteilt, die interkulturelle Erziehung durch regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und …
LSG-Niedersachsen-Bremen: Homeoffice-Arbeitnehmer sind nicht ausreichend geschützt und werden vom Gesetzgeber benachteiligt
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nicht für Eltern, deren Arbeitsplatz sich zu Hause befindet. Verunfallen sie auf dem Rückweg vom Kindergarten zum häuslichen Arbeitsplatz, liegt kein Wegeunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung vor (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018, Az.: L 16 U 26/16). das LSG kritisiert diese Gesetzeslage, …