Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts katholischer Institutionen beschlossen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22.11.2022 mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27.04.2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der …