LAG Köln: Die Feststellung einer chaotischen Kassenführung reicht als Kündigungsgrund nicht aus

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Gehört das Führen einer Kasse zu einem Anteil von etwa einem Dreißigstel der Arbeitszeit zu den Aufgaben eines nicht kaufmännisch ausgebildeten Arbeitnehmers, so reicht nach einem Urteil des LAG Köln vom 30.1.2020 (Az. 6 Sa 467/19) ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen die Feststellung einer chaotischen Kassenführung (drei Geldkassetten, ein Sparschwein, Zettelwirtschaft, Kassenmanko i.H.v. drei Bruttomonatsentgelten) als Kündigungsgrund nicht aus. Insbesondere wenn der …