AG München: Vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag kann unangemessen lang sein

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Das Amtsgericht (AG) München hat mit einem Urteil vom 24.10.2018 (Az.: 242 C 12495/18) eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag als unangemessen lang beurteilt und daher für unwirksam erklärt. Die Frist sei hier u.a. mit Blick auf die streitige Klausel, nach der sich die Kündigungsfrist nach knapp einem Jahr auf drei Monate verkürzte, nicht plausibel. Was war geschehen? …

BGH: Befristeter Ausschluss des Kündigungsrechts bei Kinderbetreuungsplätzen

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Vom Klauselverbot des § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB sind nach einem Urteil des BGH vom 7.6.2018  (Az. III ZR 351/17) nur solche Kündigungsfristen erfasst, die eingehalten werden müssen, damit es nicht zu einer – auch stillschweigenden – Verlängerung des Vertrags kommt. Eine formularvertragliche Regelung, welche die Möglichkeit, einen Kinderkrippenbetreuungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, für die …