Schlägereien unter Kollegen – auch immer Arbeitsunfälle?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Klärung betrieblicher Pflichten auch in einem ggf. intensiven oder hitzigen Disput kann zwar im betrieblichen Interesse liegen. Wer jedoch Kollegen tätlich angreift und sich dabei selbst verletzt, kann nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sich beanspruchen, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 22.11.2017 entschieden (L 1 U 1504/17). Wer dagegen auf dem Heimweg von der Arbeit mit Arbeitskollegen …