LSG: Das Jobcenter muss keine Mietkosten aus einem Scheinvertrag zwischen Verwandten übernehmen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Hartz-IV-An­trag­stel­ler oder -Bezieher haben kei­nen An­spruch auf Über­nah­me von Miet­kos­ten durch das Job­cen­ter, wenn es sich bei dem Miet­ver­hält­nis den Um­stän­den nach um einen Schein­ver­trag unter Ver­wand­ten han­delt. Dies gelte ins­be­son­de­re, wenn die tat­säch­li­chen Kos­ten nicht of­fen­ge­legt wer­den, son­dern le­dig­lich auf die Miete im Miet­ver­trag ver­wie­sen werde, ent­schied das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men mit Be­schluss vom 25.05.2020 (Az. L 11 AS 228/20 …