LSG: Krankenkasse muss nicht für Nahrungsergänzungsmittel zahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men hat mit Urteil vom 23.12.2021 (Az. L 16 KR 113/21) ent­schie­den, dass Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel keine Arz­nei­mit­tel im Rechts­sin­ne sind und somit nicht von der Ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den müs­sen. Ge­klagt hatte eine Frau mit einer Hist­amin-In­to­le­ranz, die Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel zur Sym­ptom-Mil­de­rung ein­setzt. Was war geschehen? Eine 50-jährige Frau mit einer Intoleranz gegenüber Histamin in Lebensmitteln beantragte bei ihrer Krankenkasse …