LSG-Niedersachsen-Bremen: Homeoffice-Arbeitnehmer sind nicht ausreichend geschützt und werden vom Gesetzgeber benachteiligt

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nicht für Eltern, deren Arbeitsplatz sich zu Hause befindet. Verunfallen sie auf dem Rückweg vom Kindergarten zum häuslichen Arbeitsplatz, liegt kein Wegeunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung vor (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018, Az.: L 16 U 26/16). das LSG kritisiert diese Gesetzeslage, …