Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 Kilogramm schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies hat das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil vom 18.08.2020 (Az. L 3 U 155/18) entschieden und einen Arbeitsunfall des klagenden Steinmetzes bejaht. Was war geschehen? Ein selbstständiger Steinmetzmeister lieferte einen mehr als 50 Kilogramm schweren …