Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld ist im Regelbedarf der SGB-II-Leistungen nicht berücksichtigt. Es handele sich vielmehr um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe- so entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht am 22.05.2020 (L 7 AS 719/20 B ER; L 7 AS 720/20 B). Was war geschehen? Die Antragstellerin bezieht …