VG Aachen: Stadt Aachen muss die Kita-Zeiten dem Bedarf der Eltern anpassen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein einjähriges Kind hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen  (Beschluss vom 31.7.2018, Az. L 700/18) Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen zeitlicher Umfang sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Die Stadt Aachen ist damit verpflichtet, für das klagende Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer Betreuungszeit von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung zu stellen; ein Angebot der Stadt mit …