LSG Niedersachsen-Bremen: Kein einklagbarer Inflationsausgleich für Sozialhilfeempfänger

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass für eine gerichtliche Anordnung zur Erhöhung existenzsichernder Leistungen zum Inflationsausgleich keine rechtliche Grundlage besteht (Beschluss vom 24.08.2022, Az. L 8 SO 56/22 B ER) . Der Fall Zugrunde lag das Eilverfahren eines Göttinger Sozialhilfeempfängers, der neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Neben den Unterkunfts- und Heizkosten belief sich der gesetzliche Regelbedarf auf 449 EUR. …